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Beiträge , Bankverbindung, Fristen ... |
Beitragssätze:
Laut Beschluß wurden Gebühren und
Beiträge wie folgt festgelegt:
| Aufnahme: | gebührenfrei | ||||||
| Beiträge | Erwachsene | EUR 6,- | |||||
| (monatlich) | Jugendliche bis 18 Jahre | EUR 5,- | |||||
| Schüler / Studenten / Auszubildende | EUR 5,- | ||||||
| Wehr- / Zivildienstleistende | EUR 5,- | ||||||
| Passive Mitglieder | EUR 2,50 | ||||||
| Paare (eine Überweisung) | EUR 11,- | ||||||
| Familien | EUR 14,- |
Zusätzlich sind pro Jahr ein Kontingent an Arbeitsstunden zu leisten bzw. EUR 2,50 pro nicht geleisteter Stunde zu entrichten. Die Arbeitsstunden sind nur von Mitgliedern ab 14 Jahren zu leisten; die passiven Mitglieder sind natürlich ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen.
Das Anmeldeformular und eine Einzugsermächtigung sind online verfügbar.
| Zahlungsweise: | ||
| Aus buchungstechnischen Gründen ist eine Zahlung ab dem auf das Eintrittsdatum folgenden Monat bis zum 30.6. oder 31.12. desselben Jahres im voraus zu entrichten. Zahlung bitte bargeldlos auf folgendes Konto (evtl. Einzugsermächtigung): | ||
Volleyball-Club Liederbach
e.V. |
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| Bitte nicht vergessen: Der Beitrag ist bis zum 30.6. bzw. 31.12. im voraus zu zahlen !!! | ||
| Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von EUR 2,- erhoben. |
Eintrittsfrist:
Jede(r) Interessierte kann drei Mal kostenlos und
unverbindlich an Trainingseinheiten des VC Liederbach teilnehmen.
Während dieser Zeit besteht kein Versicherungsschutz von seiten
des VC Liederbach.Danach muß er/sie sich entscheiden, ob er/sie Miglied
werden will.
Teilnehmen an Spielen, Turnieren und anderen Vereinsveranstaltungen
können nur Vereinsmitglieder
!
Kündigungsfristen:
Der Austritt aus dem Verein kann jeweils vierteljährlich zum Quartalsende
(31.3., 30.6., 30.9., 31.12.) erfolgen. Die Austrittserklärung
bedarf der Schriftform und muß einem der
Vorstandsmitglieder fristgerecht, d.h. sechs Wochen
zum Quartalsende, zugegangen
sein.
Arbeitsstunden:
"Arbeitsstunden": gemeint ist damit, daß jedes Vereinsmitglied
ein gewisses Kontingent an Stunden für den Verein abzuleisten hat. Dies
kann z.B. die Unterstützung bei Festen und Turnieren sein (Auf- und
Abbau Weihnachtsmarkt, Liederbacher Straßenfest, Freiluftturnier,
Standdienst bei Festen, Unterstützung bei Turnieren ...). Werden diese
Stunden nicht abgeleistet, ist eine Gegenleistung in Form von finanziellen
Mitteln zu leisten.
Hier der Stundenzettel
für die Abrechnung der Arbeitsstunden:
Stundenzettel
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