Beiträge , Bankverbindung, Fristen ...

 
 
Beitragssätze:

Laut Beschluß wurden Gebühren und Beiträge wie folgt festgelegt:
Aufnahme: gebührenfrei
Beiträge Erwachsene EUR  6,-
(monatlich) Jugendliche bis 18 Jahre EUR  5,-
Schüler / Studenten / Auszubildende EUR  5,-
Wehr- / Zivildienstleistende EUR  5,-
Passive Mitglieder EUR  2,50
Paare (eine Überweisung) EUR  11,-
Familien EUR 14,-

Zusätzlich sind pro Jahr ein Kontingent an ‘Arbeitsstunden’  zu leisten bzw. EUR 2,50 pro nicht geleisteter Stunde zu entrichten. Die ‘Arbeitsstunden’ sind nur von Mitgliedern ab 14 Jahren zu leisten; die passiven Mitglieder sind natürlich ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen.

Das Anmeldeformular und eine Einzugsermächtigung sind online verfügbar.

 
 
  Zahlungsweise:  
Aus buchungstechnischen Gründen ist eine Zahlung ab dem auf das Eintrittsdatum folgenden Monat bis zum 30.6. oder 31.12. desselben Jahres im voraus zu entrichten. Zahlung bitte bargeldlos auf folgendes Konto (evtl. Einzugsermächtigung):

Volleyball-Club Liederbach e.V.
Taunus-Sparkasse Liederbach (BLZ 512 500 00)
Konto-Nr.: 57000767

Bitte nicht vergessen: Der Beitrag ist bis zum 30.6. bzw. 31.12. im voraus zu zahlen !!!
Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von EUR 2,-  erhoben.

 
 

Eintrittsfrist:

Jede(r) Interessierte kann drei Mal kostenlos und unverbindlich an Trainingseinheiten des VC Liederbach teilnehmen. Während dieser Zeit besteht kein Versicherungsschutz von seiten des VC Liederbach.Danach muß er/sie sich entscheiden, ob er/sie Miglied werden will.

Teilnehmen an Spielen, Turnieren und anderen Vereinsveranstaltungen können nur Vereinsmitglieder !
 
 
 
Kündigungsfristen:

Der Austritt aus dem Verein kann jeweils vierteljährlich zum Quartalsende (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.) erfolgen. Die Austrittserklärung bedarf der Schriftform und muß einem der Vorstandsmitglieder fristgerecht, d.h. sechs Wochen zum Quartalsende, zugegangen sein.

 
 
Arbeitsstunden:

"Arbeitsstunden": gemeint ist damit, daß jedes Vereinsmitglied ein gewisses Kontingent an Stunden für den Verein abzuleisten hat. Dies kann z.B. die Unterstützung bei Festen und Turnieren sein (Auf- und Abbau Weihnachtsmarkt, Liederbacher Straßenfest, Freiluftturnier, Standdienst bei Festen, Unterstützung bei Turnieren ...). Werden diese Stunden nicht abgeleistet, ist eine Gegenleistung in Form von finanziellen Mitteln zu leisten.

Hier der Stundenzettel für die Abrechnung der Arbeitsstunden: Stundenzettel